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   VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531   

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VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531 (https://dejure.org/2019,3819)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531 (https://dejure.org/2019,3819)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 9 ZB 18.32531 (https://dejure.org/2019,3819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Keine Berufungszulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Sierra Leone); Sierra Leone; Fluchtalternative; Existenzminimum

  • rechtsportal.de

    Nachweis des Bestehens einer innerstaatlichen Fluchtalternative in Sierra Leone; Behauptung des Vorliegens einer konkreten Bedrohungssituation im Heimatland des Asylbewerbers; Möglichkeit einer Sicherung des Existenzminimums eines Asylbewerbers bei einer Rückkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 9 ZB 18.32071

    Keine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Klägers aus Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Nur entscheidungserhebliche Fragen können aber eine grundsätzliche Bedeutung begründen (BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 9 ZB 18.32071 - juris Rn. 8).

    Damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 9 ZB 18.32071 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    In diesem Rahmen muss das Gericht eine ausdrücklich gewählte Klageart umdeuten oder gemäß § 86 Abs. 3 VwGO darauf hinwirken, dass Unklarheiten bei Anträgen beseitigt werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2007 - 2 BvR 542.07 - NVwZ 2008, 417; B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493.11 - NVwZ 2016, 238).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 35).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    In diesem Rahmen muss das Gericht eine ausdrücklich gewählte Klageart umdeuten oder gemäß § 86 Abs. 3 VwGO darauf hinwirken, dass Unklarheiten bei Anträgen beseitigt werden (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2007 - 2 BvR 542.07 - NVwZ 2008, 417; B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493.11 - NVwZ 2016, 238).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 31.10.2018 - 9 ZB 18.32733

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 - 9 ZB 18.32733 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057

    Albanien - Verfahrensmangel im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Es ist schon kein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet, der von einem Rechtssatz eines genannten Divergenzgerichts abweichen soll (vgl. BayVGH, B.v. 8. Mai 2018 - 9 ZB 18.31509 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 1 ZB 17.31272

    Keine Darlegung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und neuer Sachvortrag

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Unabhängig davon, dass dieser (neue) Sachvortrag weder im Verfahren der Anhörung vor dem Bundesamt noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom Kläger thematisiert wurde und damit im Zulassungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen sein dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 1 ZB 17.31272 - juris Rn. 10), genügt dieses Vorbringen jedenfalls auch nicht den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG.
  • VGH Bayern, 13.08.2018 - 9 ZB 18.50044

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren - Aufnahmebedingungen in

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531
    Der Kläger hat somit nicht anhand konkreter Anhaltspunkte, etwa mittels entsprechender Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte oder anderer Gerichtsentscheidungen, dargetan, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren zu einer vom angefochtenen Urteil abweichenden Entscheidung führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2018 - 9 ZB 18.50044 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 15.10.2018 - 15 ZB 18.32644 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 15 ZB 18.32644

    Erfolgloser Antrag eines malischen Staatsangehörigen auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 9 ZB 19.32442

    Abgelehnter Berufungszulassungsantrag - fehlende Darlegung eines Zulassungsgrunds

    Die im Zulassungsantrag erstmals aufgeworfene Frage, ob der Kläger bei Bekanntwerden der Asylantragstellung mit politischer Verfolgung rechnen muss, genügt den Darlegungsanforderungen ebenfalls nicht, da sich dem Zulassungsvorbringen insoweit keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnehmen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 ZB 18.32531 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 9 ZB 19.32517

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    b) Die im Zulassungsantrag erstmals aufgeworfene Frage, ob der Kläger bei Bekanntwerden der Asylantragstellung mit politischer Verfolgung rechnen muss, genügt den Darlegungsanforderungen nicht, da sich dem Zulassungsvorbringen insoweit keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnehmen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 ZB 18.32531 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 9 ZB 19.32353

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone

    c) Die im Zulassungsantrag erstmals aufgeworfene Frage, ob der Kläger bei Bekanntwerden der Asylantragstellung mit politischer Verfolgung rechnen muss, genügt den Darlegungsanforderungen nicht, da sich dem Zulassungsvorbringen insoweit keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnehmen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 ZB 18.32531 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31043

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 ZB 18.32531 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 9 ZB 19.31646

    Keine Zulassung der Berufung

    Die im Zulassungsantrag erstmals aufgeworfene Frage, ob der Kläger bei Bekanntwerden der Asylantragstellung mit politischer Verfolgung rechnen muss, genügt den Darlegungsanforderungen ebenfalls nicht, da sich dem Zulassungsvorbringen insoweit keine Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit entnehmen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 ZB 18.32531 - juris Rn. 7).
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